Fachanwalt Dr. Göbel Ihr Speuialist für Wohnungseigentumsrecht in Mainz und Wiesbaden

Maklerrecht

Der Maklervertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftraggeber unter der Voraussetzung des Zustandekommens eines Vertrages verpflichtet, dem Makler für den Nachweis der Abschlussgelegenheit oder für die Vertragsvermittlung eine Vergütung zu entrichten. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Frage, ob ein Maklervertrag abgeschlossen wurde, oftmals nicht ganz einfach zu beantworten ist. Gleiches gilt für die Frage, ob tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit erfolgte. Die Verästelungen und einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten eines Maklervertrages sind nicht selten für die Makler und erst recht für deren Kunden sehr schwer zu durchschauen. Dieses Rechtsgebiet bedarf daher einer fundierten Kenntnis des Maklerrechts, welche Sie in unserer Sozietät vorfinden werden.

Die Fachanwaltschaft WEG- und Mietrecht umfasst zugleich das Maklerrecht. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Göbel ist hierauf spezialisiert.

Regelungen zum Maklervertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch an anderer Stelle. Neben der Vermittlung von Immobilienkauf- oder Mietverträgen ist das Maklerrecht allerdings zugleich für die Vermittlung von Darlehensverträgen, Versicherungen oder Partnerschaften von Relevanz.