Fachanwalt Dr. Göbel Ihr Speuialist für Wohnungseigentumsrecht in Mainz und Wiesbaden

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist eine Sonderform des Eigentums an Teilen eines Grundstücks. Die Eigentumswohnung – oder aber auch ein Reihenhaus – bilden das Sondereigentum. Gleichzeitig hat der Wohnungseigentümer Anteile am Gemeinschaftseigentum. Das Eigentum am Grundstück wird durch eine Teilungserklärung entsprechend in Miteigentumsanteile in Form von Sonder- und Gemeinschaftseigentum geteilt. Nicht nur Rechte, sondern auch viele Pflichten gehen damit einher.

Das Wohnungseigentumsrecht ist komplex, obwohl im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nur wenige Sondernormen bestehen.
Rechtsbeziehungen bestehen zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, der Gemeinschaft, dem Verwalter, gegebenenfalls einem Beirat und Dritten. Die Gemeinschaft verwaltet sich durch die Eigentümerversammlung größtenteils selbst.

Die Rechte und Pflichten der Beteiligten und „Organe“ sind sehr unterschiedlich. Das Konfliktpotential ist enorm. Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Dr. Göbel, der sich auf diesem Rechtsgebiet spezialisiert hat und als Fachanwalt hierfür ernannt wurde.