Kanzlei VBWR Fachanwalt Vollmer und Fachanwalt Göbel Grundstücksrecht in Mainz und Wiesbaden

Nachbarrecht

Nicht selten geraten Nachbarn in Streit. Mal ist die Grenzbepflanzung zu hoch, mal der Umgangston zu ruppig und ein anders mal stört das Hauseingangslicht. Die Streitpunkte sind vielfältig. Die Konsequenzen – auch für die eignen Nerven – können enorm sein.

Jedes Land hat ein eigenes Nachbarrecht. Dieses ist öffentlich-rechtlicher Natur. Die meisten Landesrechte ähneln sich doch sehr. So gibt es etwa das Hammerschlags- und Leiterrecht bundesweit; d.h. wer zu Arbeiten am eigenen Grundstück auf das Grundstück des Nachbarn muss, darf dies auch unter bestimmten Voraussetzungen. Das Landesrecht legt z.B. auch Grenzabstände für Bepflanzung und Bebauung fest.

Daneben gibt es im Nachbarrecht noch die zivilrechtliche Komponente. Nicht jede Störungen durch den Nachbarn muss man dulden; manche auch nur gegen eine billige Entschädigung in Geld. Hier finden sich Regeln im BGB. Viele Bundesländer verlangen in einigen typischen Nachbarstreitigkeiten zunächst den Gang zum Schlichter, bevor geklagt werden kann. Schon in diesem Stadium empfiehlt sich die Einholung rechtlichen Beistandes, den Ihnen auf diesem Gebiet unsere Kanzlei bieten kann.

Das Nachbarrecht gehört zur Materie des Fachanwalts für WEG- und Mietrecht. Herr Rechtsanwalt Dr. Göbel ist hier seit Jahren tätig und steht Ihnen gerne auch als Anwalt für Grundstücksrecht mit Rat und Tat zur Seite.